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PK-Alcan
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Über uns

Die Pensionskasse Alcan Schweiz weist eine lange Tradition auf. Sie wurde 1926 zuerst als Genossenschaft gegründet. 1954 wurde sie in eine Stiftung umgewandelt. Das Reglement sieht für die versicherten Mitarbeiter der Alcan und der übrigen angeschlossenen Unternehmen in der Schweiz im Vergleich sehr gute Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen vor.

Die Kasse ist nach dem Prinzip des Leistungsprimates aufgebaut, bei welchem Leistungen in % des versicherten Lohnes definiert werden. Als Leistungsziel bei 40 anrechenbaren Versicherungsjahren sind Alters- und Invaliditätsleistungen von 64% des versicherten Lohnes vorgesehen. 

Details können dem Geschäftsbericht entnommen werden.

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Teilliquidation

2011

Am 19. Dezember 2023 hat die BVS zwei Überprüfungsbegehren gutgeheissen und drei vollumfänglich abgewiesen. Der Stiftungsrat hat entschieden, keine Beschwerden gegen die beiden gutheissenden Verfügungen zu erheben und den Verteilplan zur Teilliquidation im Sinne dieser Verfügungen anzupassen. Zwei der drei unterliegenden Parteien haben gegen die Verfügung der BVS Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die übrigen Verfügungen sind in
Rechtskraft erwachsen.

Vor diesem Hintergrund wird der Stiftungsrat das Teilliquidationsverfahren für diejenigen Versicherten abschliessen, welche von den Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht nicht betroffen sind.

Die Information über den neuen Verteilplan erfolgte im
Juni 2024.

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