WEF

WEF: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Sie haben die Möglichkeit, Mittel aus der beruflichen Vorsorge für selbst bewohntes Wohneigentum zu beziehen oder zu verpfänden.

Wir empfehlen Ihnen, die Finanzierung sorgfältig zu planen, bevor Sie Verträge unterschreiben. Unter anderen stehen die folgenden Informationsquellen zur Verfügung:

  • Reglement 2016 der Pensionskasse Alcan Schweiz (Art. 26)
  • Merkblatt zur Wohneigentumsförderung
  • Banken bieten auf Ihren Internetportalen viele Informationen zur Wohneigentumsfinanzierung und auch Hypothekenrechner an
  • Persönliche Beratung (bei Ihrer Bank, bei einem Vermögensberater, bei Ihrer Pensionskasse)

Das Antragsformular für einen WEF Vorbezug können Sie hier beziehen.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Im Austrittsmonat ist kein WEF Vorbezug mehr möglich.
  • Damit wir zum gewünschten Termin auszahlen können, sollten wir spätestens einen Monat vor dem Auszahlungstermin im Besitz des vollständig ausgefüllten Antrags und aller benötigten Beilagen sein.
  • Wenn Sie freiwillige Einkäufe getätigt haben, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen in den nächsten 3 Jahren nicht für einen WEF Vorbezug verwendet werden.

Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.