WEF

Bis wann ist ein WEF-Vorbezug möglich?

Ein Vorbezug ist möglich bis 6 Monate vor dem geplanten Altersrücktritt, spätestens aber bis 6 Monate vor dem Erreichen des reglementarischen Rücktrittalters (64 ½ - gilt für Frauen und Männer).


Wie viel kann vorbezogen werden?

  • Mindestbetrag: CHF 20'000.00
  • Höchstbetrag:
    • Für Versicherte bis Alter 50: die vorhandene Austrittsleistung
    • Für Versicherte über Alter 50: die Austrittsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Austrittsleistung, falls dieser Betrag höher ist.

Achtung: Austrittsleistungen aus freiwilligen Einkäufen der jeweils letzten 3 Jahren können nicht vorbezogen werden.


Wie muss ich für einen WEF-Vorbezug vorgehen?

Nehmen Sie möglichst rasch mit uns Kontakt auf, um sicherzustellen, dass Sie die Finanzierung korrekt planen können und damit genügend Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung steht. Es gibt ein Merkblatt mit umfangreichen Informationen zum WEF Vorbezug.


Was bewirkt ein WEF-Vorbezug?

  • Die versicherten Leistungen werden gekürzt
  • Sie erhalten eine Berechnung auf den Stichtag des Vorbezuges, der Ihnen die Auswirkungen des WEF Vorbezugs auf Ihre versicherten Leistungen aufzeigt
  • Sie erhalten Informationen über eine Versicherung zum Ausschluss der durch den WEF Vorbezug bedingten Kürzungen im Todesfall oder bei Invalidität
  • Im Grundbuch wird eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen

Wann darf die Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch gelöscht werden?

  • 3 Jahre vor Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen
  • nach Eintritt eines anderen Vorsorgefalles
  • bei Barauszahlung der Austrittsleistung
  • bei Rückzahlung des WEF Vorbezugs

Vorbezug oder Verpfändung?

Vorteile einer Verpfändung gegenüber einem Vorbezug:

  • es entsteht keine Vorsorgelücke
  • die Verpfändung untersteht nicht der Steuerpflicht
  • es gibt allenfalls bessere Konditionen für die Hypothek
  • zusätzliche Steuerersparnisse durch höhere Zinslast bei Schuldzinsabzug

Nachteile einer Verpfändung gegenüber einem Vorbezug:

  • höhere Hypothek mit entsprechend höherer Zinslast
  • die Verpfändung kann in einem ungünstigen Zeitpunkt zu einem erzwungenen Vorbezug führen

Für den Erwerb von Wohneigentum ist Eigenkapital nötig – eine Verpfändung reicht nicht aus, um das nötige Eigenkapital zu beschaffen.


Was für Steuerfolgen hat ein WEF Vorbezug?

Bei Wohnsitz in der Schweiz:

  • der WEF Vorbezug muss als Kapitalbezug aus der 2. Säule getrennt vom Einkommen zu einem speziellen Satz versteuert werden
  • die Steuern dürfen nicht aus dem Kapitalbezug finanziert werden
  • die Pensionskasse macht eine Steuermeldung an die eidgenössische Steuerverwaltung – Sie erhalten eine Rechnung

Bei Wohnsitz im Ausland:

  • die Pensionskasse zieht von der Kapitalauszahlung direkt die Quellensteuer ab
  • die Quellensteuer kann zurückgefordert werden, nachdem der Kapitalbezug durch den Versicherten an seinem Wohnsitz versteuert worden ist. Ob bei einer Rückzahlung des Vorbezuges im Ausland die Steuer zurückerstattet wird, muss selber abgeklärt werden.

Wann entsteht eine Rückzahlungspflicht für einen WEF Vorbezug?

  • wenn das Wohneigentum veräussert wird
  • wenn Rechte an diesem Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen (z.B. bei der Vermietung des Objektes an nicht vorsorgeberechtigte Dritte)
  • wenn beim Tod des Versicherten keine Versicherungsleistungen fällig werden, d.h., wenn keine Anspruchsberechtigten gemäss Art. 15, Abs. 3 des Reglements vorhanden sind

Postadresse Verwaltungsstelle:
(für Aktive Versicherte & Rentner)
Pensionskasse Alcan Schweiz
c/o Swiss Life Pension Services
Zentweg 13
3006 Bern
 
Postadresse Geschäftsführerin:
Frau Ursula May
cmp egliada s.a.
Zähringerstrasse 24
8001 Zürich

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