Aktuell

Aktuelles zur Teilliquidation 2011

Mit Beschluss vom 16. Januar 2022 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse Alcan Schweiz die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2018 und des Bundesgerichts vom 28. August 2019 betreffend Teilliquidation per 31. Dezember 2011 umgesetzt und den Bericht zur Teilliquidation, die Teilliquidationsbilanz und den Verteilungsplan angepasst. Die Versicherten wurden mittels Informationsschreiben und Publikation vom 31. März 2022 und 2. Mai 2022 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) informiert.

Im Vorfeld dieses Beschlusses war die Pensionskasse Alcan Schweiz bemüht, eine Einigung mit den bisherigen Verfahrensbeteiligten zu finden. Am 11. Mai 2022 fand eine letzte Besprechung statt, anlässlich welcher die bestehenden Differenzen hätten bereinigt werden können. Leider ist eine gütliche Einigung am Widerstand einer einzigen beteiligten Partei gescheitert.

Innert der Einsprachefrist sind Einsprachen beim Stiftungsrat eingegangen. Anlässlich der Stiftungsratssitzung vom 21. Juni 2022 hat der Stiftungsrat alle Einsprachen behandelt. Nach eingehender Diskussion hat der Stiftungsrat einstimmig beschlossen, alle Einsprache abzulehnen.

Wir bedauern, keinen anderen Bescheid geben zu können.

Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Art. 53d Abs. 6 BVG haben die Versicherten und die Rentnerinnen und Rentner das Recht, die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilungsplan bei der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Ein allfälliges Überprüfungsbegehren ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens an die zuständige Aufsichtsbehörde (BVG- und Stiftungsaufsicht, BVS, Stampfenbachstrasse 63, Postfach, 8090 Zürich) zu richten.

Postadresse Verwaltungsstelle:
(für Aktive Versicherte & Rentner)
Pensionskasse Alcan Schweiz
c/o Swiss Life Pension Services
Zentweg 13
3006 Bern
 
Postadresse Geschäftsführerin:
Frau Ursula May
cmp egliada s.a.
Zähringerstrasse 24
8001 Zürich

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