Eintritt

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis antreten, werden Sie in die Pensionskasse aufgenommen, falls Ihr Jahreslohn den Betrag von CHF 14'364 übersteigt. Die Aufnahme erfolgt frühestens jedoch ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag (Art. 6 Reglement).

Das Formular „Erklärung betreffend Eintritt in die Pensionskasse“ enthält verschiedene Informationen, die wir von Ihnen für die Aufnahme in unsere Kasse benötigen.

Nach der Anmeldung erhalten sie Ihren Versicherungsausweis, worin Sie die Höhe des versicherten Lohnes, die Höhe der zu bezahlenden Beiträge sowie die Höhe der versicherten Leistungen ersehen können.

Versicherter Lohn / Höhe der Beiträge

Der versicherte Lohn entspricht dem festen AHV-pflichtigen Jahreslohn samt regelmässigen Zulagen, vermindert um einen Koordinationsbetrag. Der Koordinationsbetrag berücksichtigt den Umstand, dass Sie auch Leistungen aus der eidg. AHV/IV beziehen werden. Sie sehen den versicherten Lohn auf dem Versicherungsausweis.

Ihre Beiträge, welche Ihnen monatlich durch die Firma vom Lohn abgezogen werden, betragen für die Risikoversicherung bis Alter 25 1.6%, später 10.5% des versicherten Lohnes.

Die Beiträge des Arbeitgebers, welche zusammen mit Ihren Beiträgen monatlich der Pensionskasse überwiesen werden, betragen für die Risikoversicherung bis Alter 25 2.4%, später 14.4% des versicherten Lohnes.

Eintrittsleistung

Sie sind dafür verantwortlich, dass sämtliche Austrittsleistungen aus Ihren früheren Arbeitsverhältnissen als Eintrittsleistung in die Pensionskasse überwiesen werden. Gemäss Gesetz sind alle Austrittsleistungen einzubringen und der Pensionskasse eine Kopie der entsprechenden Abrechnung zuzustellen.

Ihre Eintrittsleistung wird für die Erhöhung des Rentensatzes bis auf das mögliche Maximum von 65.6%, danach für die Bildung des Sparkontos verwendet.

Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.