Altersleistungen
Nach dem zurückgelegten 60. Altersjahr können Sie sich jederzeit pensionieren lassen (Kündigungsfristen beachten) und Altersleistungen beziehen. Es sind die folgenden Leistungen vorgesehen:
- Altersrente, Alterskinderrente
- Überbrückungsrente
- Alterskapital
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
- Eine Pensionierung ist nach Vollendung des 60. Altersjahres jederzeit möglich, falls kein Anspruch auf Invalidenleistungen besteht.
- Teilpensionierungen sind möglich, wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis gibt. Sie arbeiten z.B. ab Alter 60 noch zu 60% und beziehen zu 40% eine Teilpension.
- Ein Kapitalbezug muss spätestens 6 Monate vor dem Bezug schriftlich bei der Pensionskasse angemeldet werden.
- Wenn Sie freiwillige Einkäufe getätigt haben, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden
- Für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. unter 25 Jahren, falls es noch in der Ausbildung ist), wird eine Alterskinderrente ausgerichtet. Die Höhe der Kinderrente beträgt 4% der Altersrente.
Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.