Weshalb müssen ab 1. April 2009 Sanierungsbeiträge erhoben werden?
Im Laufe des Jahres 2008 ist der Deckungsgrad der Pensionskasse aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten unter 90% gefallen. Bei Bestehen einer Unterdeckung hat der Stiftungsrat die Pflicht, zum einen die Versicherten, Arbeitgeber und Aufsichtsbehörde über das Ausmass der Unterdeckung und die Gründe dafür zu informieren. Auf der anderen Seite muss er aber auch Massnahmen prüfen, wie diese Unterdeckung in absehbarer Zeit, in der Regel innert fünf bis sieben Jahre, wieder behoben werden kann. Die Massnahmen müssen dabei verhältnismässig und der Situation angemessen sein. Der Stiftungsrat ist nach Prüfung von verschiedenen Optionen zum Schluss gekommen, dass zur Zeit die Erhebung von Sanierungsbeiträgen von 2% der versicherten Löhne von den Mitarbeitern und den Arbeitgebern die beste Lösung ist.
Wie lange müssen die Sanierungsbeiträge bezahlt werden?
Die Sanierungsbeiträge werden ab 1. April 2009 solange monatlich erhoben, bis der Deckungsgrad wieder auf über 100% angestiegen ist. Eine Zeitperiode kann heute noch nicht angegeben werden.
Erhöhen die Sanierungsbeiträge meine Leistungen?
Die Sanierungsbeiträge werden für die Verbesserung der finanziellen Situation der Pensionskasse erhoben. Sie erhöhen die versicherten Leistungen eines einzelnen Versicherten nicht. Aber sie sollten sicherstellen, dass die versicherten Leistungen auf der anderen Seite nicht gekürzt werden müssen.
Reichen die Sanierungsbeiträge als Massnahme aus?
Die beste und wirksamste Sanierungsmassnahme wäre eine Erholung der Kapitalmärkte. Zur Zeit kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass diese Massnahme ausreicht. Der Stiftungsrat verfolgt selbstverständlich die Entwicklung aufmerksam und wird im Notfall über weitere Massnahmen befinden.
