Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse. Er ist aus je vier Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzt. Zudem gehört ihm auch ein Rentnervertreter mit Beisitzerstatus (Anhörungsrecht, aber ohne Stimmrecht) an.
Der Stiftungsrat legt das Leistungsziel und die Finanzierung fest, genehmigt die Jahresrechnung, ist zuständig für die Kommunikation mit den Versicherten, den angeschlossenen Unternehmen sowie externen Stellen und bestimmt die Organisation der Stiftung. Es beschliesst über die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten und wählt die Vermögensverwalter.
Zur Zeit setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen (Amtsdauer 2006 2010):
| Arbeitgebervertreter Georg Reif, Präsident Peter Burkhalter Urs Peter Fischer |
Arbeitnehmervertreter Lucien Bonvin, Vizepräsident Rainer Faehndrich Peter Rubin |
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| Rentnervertreter Dr. Walter R. Huber |
Anlagekomitee
Der Stiftungsrat der Pensionskasse hat zusammen mit dem Stiftungsrat der Ergänzungskasse (Kaderversicherung) ein Anlagekomitee ins Leben gerufen. Das Anlagekomitee berät die Stiftungsräte in allen Anlagefragen. Es ist zuständig für die Umsetzung der langfristigen Anlagestrategie. Zudem obliegt ihm die Überwachung der vergebenen Vermögensverwaltungsmandate. Bei der Auswahl von Vermögensverwaltern steht ihm ein Vorschlagsrecht zu.
Zur Zeit setzt sich das Anlagekomitee wie folgt zusammen (Amtsdauer 2006 2010):
| Arbeitgebervertreter Urs Fischer, Präsident Andreas Guth Peter Burkhalter |
Arbeitnehmervertreter Lucien Bonvin, Vizepräsident Markus Hofer |
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| Rentnervertreter Hans Steiner Kassenverwaltung vakant (a.i. LIBERA - SR) |
Kontrollstelle / Experte
Aufgaben und Verantwortlichkeit der Kontrollstelle und des
Experten für berufliche Vorsorge sind in Art. 53 des BVG und in
Art. 33 41 der BVV2
geregelt.
Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung, die Geschäftsführung mit der Beitragserhebung und den Leistungszahlungen sowie die Vermögensanlagen. Gegenwärtig ist die KPMG AG, Badenerstrasse 172, 8026 Zürich jeweils für ein Jahr als Revisionsstelle gewählt.
Der Experte für berufliche Vorsorge überprüft periodisch, ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Gegenwärtig ist die LCP Libera AG, Stockerstrasse 34, 8022 Zürich als Experte für berufliche Vorsorge bestimmt.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrates und des Anlagekomitees zuständig. Er entscheidet in allen Fällen, die nicht dem Stiftungsrat oder dem Anlagekomitee vorbehalten sind. Er ist dem Stiftungsrat gegenüber verantwortlich für eine dem Gesetz, den Verordnungen und dem Reglement entsprechende Geschäftsführung.
Das Team der Pensionskasse Alcan Schweiz steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
