DE | FR
     
Drucken Weiterempfehelen
KEV / IV
Versicherte, die wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, erhalten während einer bestimmten Zeit das volle Gehalt. Diese Zeit ist abhängig von der Anzahl der vergangenen Dienstjahre und ist in Ihrem Mitarbeiterhandbuch beschrieben.

Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeit
Sollten Sie infolge Krankheit oder Unfall auch nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers arbeitsunfähig sein, so setzen Leistungen der Pensionskasse aus der KEV (Kurzzeit-Erwerbsunfähigkeitsversicherung) ein. In den ordentlichen Beiträgen von Ihnen und dem Arbeitgeber sind je 0.5 % des versicherten Lohnes für die Finanzierung dieser Leistungen enthalten. Ein Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit, anstelle der KEV eine eigene Taggeldversicherung abzuschliessen.

Die Leistungen der KEV werden in Ergänzung zu allen anderen Leistungen von Versicherungen, an welche der Arbeitgeber Beiträge geleistet hat, ausbezahlt (Taggelder, Leistungen der IV und der SUVA, Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen etc).

Höhe der Leistungen
  • 85% des massgebenden Lohnes (AHV-Lohn bis CHF 159'120) nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis zum Ende des zweiten, nachfolgenden Kalenderjahres (maximal 24 Monate).
  • 80% für das dritte Kalenderjahr.
  • 70% für das 4. Kalenderjahr.
Die Höhe der Leistungen wird dem jeweiligen Grad der Arbeitsunfähigkeit angepasst. Rückwirkend ausbezahlte Leistungen anderer Versicherungen werden mit den KEV-Leistungen der Pensionskasse verrechnet.

Invalidität
Sollte Ihnen nach Ablauf der einjährigen Wartefrist eine Invalidenrente der IV zugesprochen werden, bezahlt die Pensionskasse eine Invalidenrente in der Höhe der versicherten Altersrente bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei Teilinvalidität werden wie bei der eidg. IV Teilrenten ausbezahlt (Viertelrenten, halbe Renten und Dreiviertelrenten).

Für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie für sich in Ausbildung befindende Kinder bis zum vollendeten 25. Altersjahr erhalten Sie zudem eine Invalidenkinderrente in Höhe von 15% der Invalidenrente.

Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
 
   
 
 
 
Downloads
> PK Reglement 2010