Beiträge und Einkäufe

Auf welchen Teil meines Lohnes muss ich Beiträge bezahlen?

Die Beiträge werden vom versicherten Lohn abgezogen. Der versicherte Lohn entspricht dem AHV-Lohn abzüglich des sogenannten Koordinationsabzuges. Dieser berücksichtigt,dass Sie auch Leistungen von der AHV und IV erhalten werden.


Wie hoch sind die Beiträge, die von meinem versicherten Lohn abgezogen werden?

Ab Alter 25 werden Ihnen 8.7% (1.6% bis Alter 24) vom versicherten Lohn abgezogen. Ihr Arbeitgeber bezahlt 11.9% (2.4% bis Alter 24). Die Beiträge des Arbeitgebers werden zusammen mit Ihren Beiträgen monatlich an die Pensionskasse überwiesen.


Warum muss ich Nachzahlungen bei Lohnerhöhungen leisten?

Da unsere Kasse eine Leistungsprimatkasse ist, entspricht die Altersrente einem %-Satz des letzten versicherten Lohnes. Die Kosten für die höheren Leistungen infolge einer Lohnerhöhung werden durch die Nachzahlungen finanziert. Der grösste Teil der Kosten wird vom Arbeitgeber getragen. Die Nachzahlungen sind auf dem Versicherungsausweis ersichtlich.


Was geschieht mit der Austrittsleistung von meiner früheren Vorsorgeeinrichtung?

Die Austrittsleistung ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung muss als Eintrittsleistung in die Pensionskasse einbezahlt werden.


Wer kann einen freiwilligen Einkauf machen?

Sofern Sie noch nicht die maximalen Leistungen erreicht haben, können Sie einen freiwilligen Einkauf machen. Sie können sich in die Leistungen der Pensionskasse einkaufen bis zur Erreichung des maximalen Rentensatzes (65.6% des versicherten Lohnes) und bis in die maximale Höhe des Sparkontos. Die Höhe der möglichen Einkaufssumme ist auf der zweiten Seite des Versicherungsausweises aufgeführt. Vor dem ersten freiwilligen Einkauf ist das Formular Einkaufsbestätigung auszufüllen.


Ich bin aus dem Ausland zugezogen. Kann ich einen freiwilligen Einkauf machen?

Wenn sie nach dem 1.1.2006 aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie in einer Pensionskasse in der Schweiz versichert waren, können sie in den ersten 5 Jahren jeweils 20% ihres versicherten Lohnes pro Jahr in die Pensionskasse einbringen.


Ich habe einen WEF-Vorbezug gemacht. Kann ich einen freiwilligen Einkauf machen?

Wenn sie einen Vorbezug für Wohneigentum gemacht haben, muss dieser zuerst zurückbezahlt sein, bevor sie sich in die Pensionskasse einkaufen können.


Welche Vorteile bringt mir ein freiwilliger Einkauf?

Neben der Verbesserung der Leistungen bringt der freiwillige Einkauf einen Steuervorteil. Die eingebrachte Summe kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

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