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Altersleistungen
Nach dem zurückgelegten 60. Altersjahr können Sie sich jederzeit pensionieren lassen (Kündigungsfristen beachten) und Altersleistungen beziehen. Es sind die folgenden Leistungen vorgesehen:
  • Altersrente, Alterskinderrente
  • Überbrückungsrente
  • Alterskapital
Sie können selbst Online berechnen, welche Leistungsansprüche Sie für ein frei wählbares Rücktrittsalter haben und wie sich Ihre Altersrente verändert, wenn Sie eine Überbrückungsrente beziehen wollen und/oder von der Möglichkeit des Kapitalbezuges Gebrauch machen.
Die für die Berechnung notwendigen persönlichen Daten finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
  • Teilpensionierungen sind möglich, wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis gibt. Sie arbeiten z.B. ab Alter 60 noch zu 60% und beziehen zu 40% eine Teilpension.
  • Ein Kapitalbezug muss spätestens 6 Monate vor dem Bezug schriftlich bei der Pensionskasse angemeldet werden.
  • Wenn Sie freiwillige Einkäufe getätigt haben, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen in den nächsten 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. unter 25 Jahren, falls es noch in der Ausbildung ist) wird eine Alterskinderrente ausgerichtet. Die Höhe der Kinderrente beträgt 4% der Altersrente.
Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.