Einkäufe

Sie möchten zusätzliche Einkäufe tätigen?

Mit einer freiwilligen, zusätzlichen Einkaufssumme können Sie allfällige Vorsorgelücken schliessen. Die maximale Höhe der möglichen Einkaufssumme finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis.

Neben der Erhöhung der Vorsorgeleistungen bietet ein freiwilliger Einkauf auch Steuervorteile. Ihr Einkaufsbetrag kann nämlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Folgendes ist bei einem Einkauf zu beachten:

  • Um sich in die vollen Altersleistungen einzukaufen, müssen Sie der Kasse auf dem Formular Einkaufserklärung bestätigen, dass Sie alle Ihre Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse eingebracht haben, da allfällige Guthaben auf Freizügigkeitskonten in der Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme berücksichtigt werden müssen.
  • Sofern Sie aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie bei einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz versichert waren, darf in den ersten 5 Jahren die jährliche Einkaufssumme 20% des versicherten Lohnes nicht übersteigen.
  • Sollten sie Vorbezüge für Wohneigentumsförderung in Anspruch genommen haben, müssen diese zuerst zurückbezahlt werden, bevor Sie freiwillige Einkäufe tätigen.

Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.