Beiträge

Beiträge werden ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Tod und Invalidität (Risikobeiträge), ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag auch für die Altersvorsorge (Vollbeiträge) erhoben.

Ihre Beiträge werden monatlich durch die Firma von Ihrem Lohn abgezogen und zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers an die Pensionskasse überwiesen.

Nach dem Eintritt und bei jeder Änderung erhalten sie einen neuen Versicherungsausweis, aus welchem Sie die Höhe des versicherten Lohnes, die Höhe der zu bezahlenden Beiträge sowie die Höhe der versicherten Leistungen ersehen können.

Höhe der Beiträge

  • Ihre Beiträge betragen für die Risikoversicherung bis zum 31. Dezember nach Vollendung des 24. Altersjahres 1.6%, später 10.5% des versicherten Lohnes.
  • Die Beiträge des Arbeitgebers betragen für die Risikoversicherung 2.4%, später 14.4% des versicherten Lohnes.
  • Bei einer Lohnerhöhung wird eine Nachzahlung erhoben. Für Sie beträgt die Nachzahlung 20% der Erhöhung des versicherten Lohnes. Dieser Betrag wird in monatlichen Raten bis zum Ende des Kalenderjahres vom Lohn in Abzug gebracht. Der Arbeitgeber leistet eine Nachzahlung in der Höhe der Differenz zwischen der erforderlichen Ergänzung des Vorsorgekapitals (Barwert der erworbenen Leistung) und der Nachzahlung des Arbeitnehmers.
VorherNachher
Jahreslohn60'000.0061'000.00
versicherter Lohn37'392.0038'192.00
mtl. ord. Beitrag Arbeitnehmer (10.5% vom versicherten Lohn, geteilt durch 12)271.10276.90
mtl. ord. Beitrag Arbeitgeber (14.4% vom versicherten Lohn, geteilt durch 12)370.80378.75
mtl. Nachzahlung Arbeitnehmer bis Ende Jahr
(20% der Erhöhung des versicherten Lohnes, geteilt durch 9 (Monate bis Ende Jahr)
17.80
einmalige Nachzahlung Arbeitgeber
(effektive Kosten abzüglich Nachzahlung des Arbeitnehmers)
2'273.35

 

Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.